Rechtsprechung
LG Mannheim, 02.09.2014 - 1 O 113/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Haftung des Steuerberaters bei verspätetem Einspruch gegen Steuerbescheid
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen des verspäteten Einspruchs gegen einen Steuerbescheid durch den Steuerberater in finanzieller Hinsicht des Mandanten i.R.e. Schadensersatzanspruchs; Wahrung der steuerlichen Interessen eines Mandanten durch den Steuerberater i.R.d. Auftragserteilung
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 611 BGB, § 82b Abs 1 S 1 EStDV
Steuerberaterhaftung: Berechnung der Schadenshöhe bei verspätetem Einspruch gegen Steuerbescheid - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der verspätet eingelegte Einspruch gegen einen Steuerbescheid
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung eines Steuerberaters für einen verspäteten Einspruch gegen einen Steuerbescheid
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung eines Steuerberaters für einen verspäteten Einspruch gegen einen Steuerbescheid
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.2011 - IX ZR 162/08
Steuerberaterhaftung: Schadenminderungspflicht des geschädigten Mandanten
Auszug aus LG Mannheim, 02.09.2014 - 1 O 113/13
Es geht bei dem Gesamtvermögensvergleich nicht um Einzelpositionen, sondern um eine Gegenüberstellung der hypothetischen und der tatsächlichen Vermögenslage (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08 -, juris, m. w. N.).Der Berater, der seine Vertragspflicht zur sachgerechten Beratung verletzt hat, kann deshalb gegenüber dem Schadensersatzanspruch des geschädigten Mandanten nach Treu und Glauben regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe ein Mitverschulden, weil er sich auf die Beratung verlassen und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe (BGH, Urteil vom 17. März 2011 - IX ZR 162/08 -, juris, m. w. N.).
- OLG Brandenburg, 10.01.2007 - 7 U 78/06
Steuerberatervertrag: Schadensersatz wegen unterlassener Aufklärung über die …
Auszug aus LG Mannheim, 02.09.2014 - 1 O 113/13
(1) Zum einen hätte der Beklagte den Kläger ohnehin auch ungefragt über den Gesichtspunkt der Eigenheimzulage aufklären müssen, da der Beklagte im Rahmen der Mandatierung auch mit der steuerlichen Behandlung der Immobilien des Klägers betraut war und sich dieser Gesichtspunkt daher in steuerlicher Hinsicht aufdrängen musste (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 10. Januar 2007 - 7 U 78/06 -, juris, m. w. N.).